Behandlung der Zivilarbeiter und -arbeiterinnen polnischen Volkstums im Reich.
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08.03.1940
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Behandlung der Zivilarbeiter und -arbeiterinnen polnischen Volkstums im Reich.
Art: Fotokopie einer Abschrift
Adressat: die Obersten Reichsbehörden1. Die Polen sind mit einer besonders gekennzeichneten Arbeitserlaubniskarte mit Lichtbild zu versehen.2. Die Polen haben ein mit der Kleidung fest verbundenes Kennzeichen zu tragen.3. Der Einsatz der Polen hat in Gebieten in denen hierdurch besondere volkspolitische Gefahren hervorgerufen werden, zu unterbleiben.