Dienstanweisung für die Zusammenarbeit der Orpo und der Sicherheitspolizei beim Einsatz außerhalb des Reichsgebietes.

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Dienstanweisung für die Zusammenarbeit der Orpo und der Sicherheitspolizei beim Einsatz außerhalb des Reichsgebietes. 
Dienstanweisung für die Zusammenarbeit der Orpo und der Sicherheitspolizei beim Einsatz außerhalb des Reichsgebietes. 
20. Jahrhundert (1939) 
Art: Fotokopie einer Abschrift 
1. Die Sicherheitspolizei hat die Aufgabe der Bekämpfung aller Reichs- und deutschfeindlichen Elemente rückwärts der fechtenden Truppe2. Soweit Einsatz von Orpo erforderl., erfolgt dieser nach den Weisungen der EG und Einsatzkommando.3. Die Führer der EG bzw. Einsatzkommando erbitten bei den Führeren der Orpo den Einsatz der Orpo. Dieser Bitte ist zu entsprechen.4. Die Orpo wird nur tätig auf Ersuchen der Sicherheitspolizei, bei Gefahr im Verzuge oder im Rahmen der ersten Befriedungsaktionen, wenn ihr diese übertragen ist. 

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