Unmittelbarer Schriftverkehr mit dem Ausland in ausländerpolizeilichen Angelegenheiten.

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Unmittelbarer Schriftverkehr mit dem Ausland in ausländerpolizeilichen Angelegenheiten. 
Unmittelbarer Schriftverkehr mit dem Ausland in ausländerpolizeilichen Angelegenheiten. 
29.12.1939 
Art: Fotokopie einer Abschrift 
Adressat: Regierungspräsidenten in Preußen, Landräte des Bezirks und Oberbürgermeister in TrierIn oben genannten Angelegenheiten ist ein Schriftverkehr zwischen den deutschen Polizeibehörden und denen in Belgien, Luxemburg, Niederlande und der Schweiz möglich.In Kriegszeiten wird dieser Schriftverkehr über die zuständige Staatspolizei(leit)stelle geleitet. 

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