"Adressat: staatliche Polizeibehörden1) Die Einlieferungskosten tragen die Staatspolizei(leit)stellen oder die Geheime Staatspolizei.2) Die Rückreisekosten trägt der Häftling oder bei Mittellosigkeit das Konzentrationslager.3) Die Transportkosten trägt das Konzentrationslager.Anlage zu I435, Folio 291."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "20.12.1939" . "Nicht angeführt (Einlieferungs- und Rückreisekosten der Schutzhäftlinge und Vorbeugungshäftlinge)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Einlieferungs- und Rückreisekosten der Schutzhäftlinge und Vorbeugungshäftlinge)."@deu . .