"Adressat: die Amtschefs und Referenten des Reichssicherheitshauptamtes1) Amt IV (Geheimes Staatspolizeiamt)Bestimmungen, wann die Bezeichnung\"Geheimes Staatspolizeiam\" verwendet werden darf.2) Amt V (Reichskriminalpolizeiamt)Bestimmungen, wann die Bezeichnung\"Reichskriminalpolizeiam\" verwendet werden darf.Außerden Bestimmungen wann die Bezeichnung Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes\"Der Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes, der Reichsführer-SS, Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei, der Reichsminister des Innere\" Reichsminister des Innern verwendet werden darf."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "14.12.1939" . "Bezeichnung der Ämter IV und V des Reichssicherheitshauptamtes."@deu . . . . "Bezeichnung der Ämter IV und V des Reichssicherheitshauptamtes."@deu . .