"Berichtserstattung bei Vergehen gegen des Heimtückegesetz vom 20.12.1934 (RGBL. I 1269) und § 134b RS, GB."@de . . . . . "Art: Fotokopie vom Original"@de . . . "Eine Berichtserstattung ist nur erforderlich, wenn der Gerichtsherr der Zustimmung des Stellvertreters des Führers oder des Reichsministers der Justiz beantragt. (weitere Angaben hierzu)."@de . "05.12.1939" . . . . "074/0967a.jpg" .