Erlaß des Reichsführers-SS zur Verordnung über eine Sondergerichtsbarkeit in Strafsachen für Angehörige der SS und die Angehörigen der Polizeiverbände bei besonderem Einsatz.

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Erlaß des Reichsführers-SS zur Verordnung über eine Sondergerichtsbarkeit in Strafsachen für Angehörige der SS und die Angehörigen der Polizeiverbände bei besonderem Einsatz. 
Erlaß des Reichsführers-SS zur Verordnung über eine Sondergerichtsbarkeit in Strafsachen für Angehörige der SS und die Angehörigen der Polizeiverbände bei besonderem Einsatz. 
20.11.1939 
Art: Fotokopie einer Vervielfältigung 
VIII. Die Gerichtsherren haben sich im Einzelfall über die Berufung der Untersuchungsführer und Richter im Einvernehmen mit dem dienstführenden Richter des Gerichts zu einigenIX. Dieser Erlaß tritt mit dem 01.11.1939 in Kraft. 

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