Die Stellungnahme zu Gnadengesuchen.

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-008-074_0912a_jpg an entity of type: Record

01.11.1939 
074/0912a.jpg 
Die Stellungnahme zu Gnadengesuchen. 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Referate III A, III B, III C, III D, III E im HauseDie folgenden Gesichtspunkte sind zu beachten.a) Die Befürwortung von Gnadengesuchen ist nie"grundsätzlic" abzulehnen.b) Im Allgemeinen wird die Begnadigung von Landesverrätern bis auf weiteres nicht befürwortet werden können.c) In den Stellungnahmen ist nicht die Tat des Verurteilten nochmals zu schildern.d) Eine Stellungnahme hat einem Schema zu entsprechen.Weitere Angaben zu den einzelnen Abschnitten. 

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