"An Stelle der Ehrenstrafen treten Ausstoßung und Entlassung aus der SS. Der Reichsminister der Justiz und Reichsführer-SS können für ihren Geschäftsbereich Verordnungen erlassen."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "30.10.1939" . "Verordnung über eine Sondergerichtsbarkeit in Strafsachen für Angehörige der SS und für die Angehörigen der Polizeiverbände bei besonderem Einsatz."@deu . . . . "Verordnung über eine Sondergerichtsbarkeit in Strafsachen für Angehörige der SS und für die Angehörigen der Polizeiverbände bei besonderem Einsatz."@deu . .