"Eine Sondergerichtsbarkeit in Strafsachen wird eingerichtet für:1. Hauptberufliche Angehörige der Reichsführung SS2. Befehlshaber der nachstehend aufgeführten Verbände."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "30.10.1939" . "Verordnung über eine Sondergerichtsbarkeit in Strafsachen für Angehörige der SS und für die Angehörigen der Polizeiverbände bei besonderem Einsatz."@deu . . . . "Verordnung über eine Sondergerichtsbarkeit in Strafsachen für Angehörige der SS und für die Angehörigen der Polizeiverbände bei besonderem Einsatz."@deu . .