Verordnung über eine Sondergerichtsbarkeit in Strafsachen für Angehörige der SS und für die Angehörigen der Polizeiverbände bei besonderem Einsatz.

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Verordnung über eine Sondergerichtsbarkeit in Strafsachen für Angehörige der SS und für die Angehörigen der Polizeiverbände bei besonderem Einsatz. 
Verordnung über eine Sondergerichtsbarkeit in Strafsachen für Angehörige der SS und für die Angehörigen der Polizeiverbände bei besonderem Einsatz. 
30.10.1939 
Art: Fotokopie einer Abschrift 
Eine Sondergerichtsbarkeit in Strafsachen wird eingerichtet für:1. Hauptberufliche Angehörige der Reichsführung SS2. Befehlshaber der nachstehend aufgeführten Verbände. 

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