Verordnung über eine Sondergerichtsbarkeit in Strafsachen für Angehörige der SS und für die Angehörigen der Polizeiverbände bei besonderem Einsatz.

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30.10.1939 
074/0905a.jpg 
Verordnung über eine Sondergerichtsbarkeit in Strafsachen für Angehörige der SS und für die Angehörigen der Polizeiverbände bei besonderem Einsatz. 
Art: Fotokopie einer Abschrift 
Eine Sondergerichtsbarkeit in Strafsachen wird eingerichtet für:1. Hauptberufliche Angehörige der Reichsführung SS2. Befehlshaber der nachstehend aufgeführten Verbände. 

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