"Art: Fotokopie einer Abschrift"@de . "Verordnung über eine Sondergerichtsbarkeit in Strafsachen für Angehörige der SS und für die Angehörigen der Polizeiverbände bei besonderem Einsatz."@de . . . . . "Der Sondergerichtsbarkeit unterstehen die oben genannten Personen. Der Reichskriegsminister oder Chef des Oberkommandos der Wehrmacht wird durch Reichsführer-SS, die Kriegsgerichte durch SS-Gerichte ersetzt. Die Militärjustizbeamten werden durch SS-Justizbeamte ersetzt, die dem Reichsführer-SS unterstehen."@de . "30.10.1939" . "074/0903a.jpg" . . . . .