Verordnung über eine Sondergerichtsbarkeit in Strafsachen für Angehörige der SS und für die Angehörigen der Polizeiverbände bei besonderem Einsatz.
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Verordnung über eine Sondergerichtsbarkeit in Strafsachen für Angehörige der SS und für die Angehörigen der Polizeiverbände bei besonderem Einsatz.
Verordnung über eine Sondergerichtsbarkeit in Strafsachen für Angehörige der SS und für die Angehörigen der Polizeiverbände bei besonderem Einsatz.
30.10.1939
Art: Fotokopie einer Abschrift
Diese Verordnung des Ministerrates für die Reichsverteidigung tritt mit dem 17.10.1939 in Kraft.Eine Sondergerichtsbarkeit in Strafsachen.