Nicht angeführt (Unterstellung der Höheren SS- und Polizeiführer).
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-008-074_0875a_jpg an entity of type: Record
Nicht angeführt (Unterstellung der Höheren SS- und Polizeiführer).
Nicht angeführt (Unterstellung der Höheren SS- und Polizeiführer).
16.10.1939
Art: Fotokopie einer Abschrift
Adressat: alle Reichsverteidigungskommissare, Reichsstatthalter, Oberpräs., Reichskommissariat für die Wiedervereinigung Österreichs mit den Deutschen Reich, Landeshptm. in Salzburg, alle Höheren SS- und Polizeiführer im Altreich, einschl. Ostmark, Höherer SS- und Polizeiführer in PragNach dem im Bezug genannten Erl. unterstehen die Höheren SS- und Polizeiführer den Reichsstatthaltern bzw. Oberpräs. am Sitze des Wehrkreiskommandos, Amtssitz des Wehrkreises XII (Wiesbaden) wird der Höhere SS- und Polizeiführer Rhein dem Reichsstatthalter Sprenger Darmstadt unterstellt. Die Höheren SS- und Polizeiführer im Wehrkreis XVII und XVIII bleiben selbständig.