"Adressat: Geheimes Staatspolizeiamt, Staatspolizei(leit)stellenNachrichtl. an Reichsminister, Reichsstatthalter, Landesregierungen, Preuß. Ob.- und Regierungspräsidenten, Pol. Präs. Berlin,Regierungspräsidenten im Reichsgau, Sudetenland, Reichsstatthalter in der OstmarkDer § 3 des Erlasses des Reichsministers der Justiz vom 25.01.1938 (I435, Folio 229-231) wird abgeändert und die 10tägige Frist auf 3 Wochen verlängert."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "04.10.1939" . "Nicht angeführt (Verlängerung der Frist für vorläufige Festnahmen."@deu . . . . "Nicht angeführt (Verlängerung der Frist für vorläufige Festnahmen."@deu . .