Nicht angeführt (Verlängerung der Frist für vorläufige Festnahmen.
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-008-074_0858a_jpg an entity of type: Record
Nicht angeführt (Verlängerung der Frist für vorläufige Festnahmen.
Nicht angeführt (Verlängerung der Frist für vorläufige Festnahmen.
04.10.1939
Art: Fotokopie vom Original
Adressat: Geheimes Staatspolizeiamt, Staatspolizei(leit)stellenNachrichtl. an Reichsminister, Reichsstatthalter, Landesregierungen, Preuß. Ob.- und Regierungspräsidenten, Pol. Präs. Berlin,Regierungspräsidenten im Reichsgau, Sudetenland, Reichsstatthalter in der OstmarkDer § 3 des Erlasses des Reichsministers der Justiz vom 25.01.1938 (I435, Folio 229-231) wird abgeändert und die 10tägige Frist auf 3 Wochen verlängert.