"Adressat: Verteiler IIDas Abhören ausländischer Sender ist entsprechend der Verordnung vom 01.09.1939 für alle verboten. Dienststellen, die ausl. Sender abhören müssen, erhalten einen besonderen Auftrag."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "28.09.1939" . "Abhören ausl. Sender."@deu . . . . "Abhören ausl. Sender."@deu . .