"Art: Fotokopie vom Original"@deu . "Grundsätze der Inneren Staatssicherheit w. des Krg."@deu . . "5. Bei den Sonderbehandlungsfällen müssen Fehlentscheidungen ausgeschlossen sein.6. Kreis- und Ortspolizeibehörden haben schwere Fälle sofort der zuständigen Staatspolizei(leit)stelle zu melden, so daß Überstellungen an den Ermittlungsrichter vermieden werden."@deu . "20.09.1939" . . "Grundsätze der Inneren Staatssicherheit w. des Krg."@deu . . . .