"Überführung verstorbener Häftlinge."@de . . . . "07.09.1939 - 13.09.1939" . "Geheime Staatspolizei II D Allg. Nr. 37 29l/0333/39g vom 30.08.1939 und F. SS-Totenkopfverbände/Konzentrationslager-14f 1-3/L/We., vom 30.06.1939"@de . . . "074/0814a.jpg" . . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@de . . . . "Adressat: Geheimes Staatspolizeiamt Bln., Reichskriminalpolizeiamt Bln.Den Sarg von zu überführenden Leichen verstorbener Häftlinge sind, vor dem Abtransport aus dem Konzentrationslager und nachdem gegebenenfalls die Angehörigen von dem Recht der Besichtigung der Leiche im Konzentrationslager Gebrauch gemacht haben, zu plombieren. Die Särge sollen bis zur Bestattung polizeilich überwacht werden."@de .