"Adressat: Geheimes Staatspolizeiamt Bln., Reichskriminalpolizeiamt Bln.Den Sarg von zu überführenden Leichen verstorbener Häftlinge sind, vor dem Abtransport aus dem Konzentrationslager und nachdem gegebenenfalls die Angehörigen von dem Recht der Besichtigung der Leiche im Konzentrationslager Gebrauch gemacht haben, zu plombieren. Die Särge sollen bis zur Bestattung polizeilich überwacht werden."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "07.09.1939 - 13.09.1939" . "Überführung verstorbener Häftlinge."@deu . . . . "Überführung verstorbener Häftlinge."@deu . .