Öffentliche Fürsorge für die Angehörigen von Personen, die sich in Schutzhaft oder in polizeilicher Vorbeugungshaft befinden.
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Öffentliche Fürsorge für die Angehörigen von Personen, die sich in Schutzhaft oder in polizeilicher Vorbeugungshaft befinden.
Öffentliche Fürsorge für die Angehörigen von Personen, die sich in Schutzhaft oder in polizeilicher Vorbeugungshaft befinden.
07.08.1939
Art: Fotokopie einer Abschrift
Adressat: die Landesreg., für Preußen: die Oberpräs., den Stadtpräs.-Bln., den Reg-Präs., ferner den Oberbürgermeister Bln., für Österreich die Landeshauptmänner in Bregenz, Innsbruck, Salzburg, Linz, Wien, Graz, Klagenfurt, den Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich (Stadt Wien) im Wiener Rathaus, für den Sudetengau: die Reg.-Präs. in Karlsbad, Außig, Troppau, nachrichtlich an den Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreich mit dem Deutschen Reich im Wiener Parlamentsgebäude, den Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit den Deutschen Reich, Ministerium für innere und kulturelle Angelegenheiten in Wien, dem Reichsstatthalter im Sudetengau