. . . "Öffentliche Fürsorge für die Angehörigen von Personen, die sich in Schutzhaft oder in polizeilicher Vorbeugungshaft befinden."@de . "Die Unterstützung hilfsbedürftiger Angehöriger der in den Konzentrationslagern in Schutzhaft oder in polizeilicher Vorbeugungshaft befindlichen Personen ist Pflichtaufgabe der öffentlichen Fürsorge. Soweit ihnen von der NSV oder der NS-Frauenschaft geholfen wird, hat diese Hilfe nur zusätzliche Bedeutung im Sinne des Runderlasses vom 12.09.1938 (RMBliV. S. 1514)."@de . . . "074/0801a.jpg" . . . . . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@de . "07.08.1939" . .