"Schutzhäftlinge, die ihren Lebensbedarf nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, unterliegen der öffentlichen Fürsorge.Anlage 4 zu I435, Folio 267-272."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "07.08.1939" . "Nicht angeführt (Öffentliche Fürsorge für die Angehörigen von Personen, die sich in Schutzhaft oder polizeilicher Vorbeugungshaft befinden)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Öffentliche Fürsorge für die Angehörigen von Personen, die sich in Schutzhaft oder polizeilicher Vorbeugungshaft befinden)."@deu . .