Sprecherlaubnis für Schutzhäftlinge in den Konzentrationslagern in Sonderfällen.

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Sprecherlaubnis für Schutzhäftlinge in den Konzentrationslagern in Sonderfällen. 
Sprecherlaubnis für Schutzhäftlinge in den Konzentrationslagern in Sonderfällen. 
28.04.1939 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: alle Staatspolizei(leit)stellen außer Böhmen und Mährer, nachrichtlich an den Führer der SS-Totenkopfverbände und Konzentrationslager, alle Referate der Abteilungen II und III im HauseFür Schutzhäftlinge gegen die ein Strafverfahren beim Sondergericht anhängig ist, kann Rechtsanwälten, die die entsprechenden Unterlagen einreichen, Sprecherlaubnis vom Lagerkommandanten erteilt werden. Die Lagerkommandanten sind unter Hinweis auf diesen Erlaß sofort in Kenntnis zu setzen. 

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