Schutzhaft gegen Bibelforscher.

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Schutzhaft gegen Bibelforscher. 
Schutzhaft gegen Bibelforscher. 
27.04.1939 
Art: Vervielfältigung 
Adressat: die ADST, die Landräte des Bezirks, die Pol.-Verwaltung Neuss und Viersen1. Alle Bibelforscher sind nach Strafverbüßung in Schutzhaft zu nehmen.2. Sollen sie ausnahmsweise entlassen werden, ist ein Bericht vorzulegen.Ist bis zum Tage der Strafverbüßung keine Weisung ergangen, sind sie vorläufig in Schutzhaft zu nehmen. Weitere Anordnung ist abzuwarten, weil sich das Geheime Staatspolizeiamt Entscheidung vorbehalten hat. 

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