Vernehmung von Gefangenen durch andere Behörden.
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-008-074_0735a_jpg an entity of type: Record
Vernehmung von Gefangenen durch andere Behörden.
Vernehmung von Gefangenen durch andere Behörden.
24.04.1939
Art: Fotokopie vom Original
Adressat: Präs. des Volksgerichtshofs, RA beim Volksgerichtshof, Oberlandesgericht-Präs., Generalstaatsanwalt, Kommandeur der Strafgefangenenlager.Nachrichtl. an Reichsgerichtspräs., OberreichsanwaltReichsführer-SS stimmt damit überein, daß Gefangene, die von der Justiz an die Polizei aus geantwortet werden, auch dann Justizgef. bleiben. Auf Verlangen der Justiz sind die Gefangenen jederzeit dieser wieder zuzuführen.