Vernehmung von Gefangenen durch andere Behörden.

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Vernehmung von Gefangenen durch andere Behörden. 
Vernehmung von Gefangenen durch andere Behörden. 
24.04.1939 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Präs. des Volksgerichtshofs, RA beim Volksgerichtshof, Oberlandesgericht-Präs., Generalstaatsanwalt, Kommandeur der Strafgefangenenlager.Nachrichtl. an Reichsgerichtspräs., OberreichsanwaltReichsführer-SS stimmt damit überein, daß Gefangene, die von der Justiz an die Polizei aus geantwortet werden, auch dann Justizgef. bleiben. Auf Verlangen der Justiz sind die Gefangenen jederzeit dieser wieder zuzuführen. 

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