Vernehmung von Gefangenen durch andere Behörden.
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-008-074_0733a_jpg an entity of type: Record
24.04.1939
074/0733a.jpg
Vernehmung von Gefangenen durch andere Behörden.
Art: Fotokopie vom Original
Adressat: den Präs. des Volksgerichtshofs, den Rechtsanwalt beim Volksgerichtshof, die Oberlandesgerichtspräs., die Generalstaatsanwaltschaft, den Kommandeur der Strafgefangenenlager Papenburg (Ems), nachrichtlich dem Reichsgerichtpräs. und dem OberreichsanwaltAnordnungen über die Vernehmung von Gefangenen durch andere Behörden als den zum Geschäftsbereich der Reichsjustizverwaltung gehörigen. In 5 Abschnitten genaue Richtlinien für die Durchführung. Die Rundverfügungen vom 13.05.1937 1242-III a4 527-(I21, Folio 74-75) haben ihre Bedeutung verloren.