Vernehmung von Gefangenen durch andere Behörden.

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Vernehmung von Gefangenen durch andere Behörden. 
Vernehmung von Gefangenen durch andere Behörden. 
24.04.1939 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: den Präs. des Volksgerichtshofs, den Rechtsanwalt beim Volksgerichtshof, die Oberlandesgerichtspräs., die Generalstaatsanwaltschaft, den Kommandeur der Strafgefangenenlager Papenburg (Ems), nachrichtlich dem Reichsgerichtpräs. und dem OberreichsanwaltAnordnungen über die Vernehmung von Gefangenen durch andere Behörden als den zum Geschäftsbereich der Reichsjustizverwaltung gehörigen. In 5 Abschnitten genaue Richtlinien für die Durchführung. Die Rundverfügungen vom 13.05.1937 1242-III a4 527-(I21, Folio 74-75) haben ihre Bedeutung verloren. 

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