Inschutzhaftnahme von Anhängern der IBV nach Strafverbüßung.

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08.02.1939 
074/0686a.jpg 
Inschutzhaftnahme von Anhängern der IBV nach Strafverbüßung. 
Art: Fotokopie einer Abschrift 
Adressat: Reichsminister der Justiz, BerlinBibelforscher werden von der Geheimen Staatspolizei nach Strafverbüßung nur in Sch. genommen bzw. in ein Konzentrationslager verbracht, wenn sie trotz Verbüßung ihrer Strafhaft hartnäckig an der Irrlehre der Sekte weiterhin festhalten. Beispiele mit Namen sind angegeben. 
Dort. Schr. vom 13.12.1938 - IIIa 1138/38 und 4741/3 

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