Entlassung von jüdischen Schutzhäftlingen.

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31.01.1939 
074/0679a.jpg 
Entlassung von jüdischen Schutzhäftlingen. 
Art: Fotokopie einer Abschrift 
Adressat: alle Staatspolizeileit- und stellen, Referate der Abteilungen II und III (ohne Grenzinspekteure), nachrichtlich an F. SS-T-St./Konzentrationslager in OranienburgJüdische Rasseschänder können aus der Schutzhaft entlassen werden, wenn sie politisch und kriminell nicht in Erscheinung getreten sind und auswandern wollen.Ab 20.11.1938 ist Waffenbesitz für Juden verboten. Zuwiderhandlung wird mit 20 Jahren Schutzhaft in Konzentrationslager bestraft.Zusatz für die Staatspolizeileitstelle Wien. 

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