Unterrichtung von Dienststellen des Sicherheitsdienstes über die Einleitung Strafrechtlicher Ermittlungen gegen ihre Angehörigen.

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Unterrichtung von Dienststellen des Sicherheitsdienstes über die Einleitung Strafrechtlicher Ermittlungen gegen ihre Angehörigen. 
Unterrichtung von Dienststellen des Sicherheitsdienstes über die Einleitung Strafrechtlicher Ermittlungen gegen ihre Angehörigen. 
12.01.1939 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: das Geheime Staatspolizeiamt, alle Staatspolizei(leit)stellen, das Reichskriminalpolizeiamt, alle Kripo(leit)stellen, nachrichtlich an den Inspekteur der Sicherheitspolizei, dem Sicherheitsdienst-HauptamtRunderlaß vom 10.08.1938 S. V. 1 Nr. 284 III/38-151-RMBliV Nr. 34 S. 1311 findet auch bei strafrechtlichen Ermittlungen gegen SS- und Sicherheitsdienstangehörige Anwendung. Obwohl Diziplinarverfahren bis zur Erledigung eines anhängigen Strafverfahrens auszusetzen sind, ist in Fällen, in denen auf Grund der strafrechtlichen Ermittlungen der Polizei ein Ausschuß aus der SS mit Sicherheit zu erwarten ist, der zuständige Sicherheitsdienst-Oberabschnittsführer rechtzeitig zu benachrichtigen, da. 

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