"Nicht angeführt (Jüdische Einzelhandelsgeschäfte und Handwerksbetriebe)."@de . . . . . "Art: Fotokopie einer Abschrift vom Original"@de . . . "Die zwangsweise Schließung von Einzelhandelsgeschäften und Handwerksbetrieben zum 31.12. auf Grund der Verordnung über Ausschaltung der Juden aus deutschen Wirtschaftsleben vom 12.11.1938 (Rgbl. I S 1580) hat zu unterbleiben, soweit jüdische Inhaber fremde Staatsangehörigkeit besitzen.Die Schließung erfolgt zunächst nur bei Juden deutscher Staatsangehörigkeit und staatenlosen Juden."@de . . "30.12.1938" . "074/0653a.jpg" . . . .