Aufenthaltsverbot für Juden polnischer Staatsangehörigkeit.
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Aufenthaltsverbot für Juden polnischer Staatsangehörigkeit.
Aufenthaltsverbot für Juden polnischer Staatsangehörigkeit.
27.10.1938
Art: Fotokopie einer Abschrift
Adressat: alle außer preuß. Landesregierungen, Innenministerien (mit Österreich), Reichskommissar für das Saarland in Saarbrücken, preuß. Regierungspräsident, Pol. Präs. Abteilung II-Berlin, nachrichtlich preuß. Oberpräs., Stadtpräs. der Reichshauptstadt Berlin, sämtliche Staatspolizei(leit)stellenAlle polnischen Juden, die im Besitz gültiger Pässe sind, sind unter Aushändigung formularmäßiger Aufenthaltsverbote für das Reichsgebiet in Abschiebungshaft zu nehmen und nach der Polnischen Grenze in Sammeltransporten abzuschieben. Die Überstellung über die polnische Grenze kann vor Ablauf des 29.10.1938 erfolgen.