Einweisung von Schutzhäftlingen in ein Konzentrationslager nach vorheriger amtsärztlicher Untersuchung.

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Einweisung von Schutzhäftlingen in ein Konzentrationslager nach vorheriger amtsärztlicher Untersuchung. 
Einweisung von Schutzhäftlingen in ein Konzentrationslager nach vorheriger amtsärztlicher Untersuchung. 
18.10.1938 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: alle Staatspolizei(leit)stellen, alle Referate der Abteilungen II und III im Hause, Nachrichtlich dem Führer der SS-Totenkopfverbände und KonzentrationslagerEs wird nochmals darauf hingewiesen, daß alle Schutzhäftlinge vor der Überführung in ein Konzentrationslager auf ihren Gesundheitszustand, besonders auf ihre Haft-, Lager- und Arbeitsfähigkeit amtsärztlich zu untersuchen sind. Der ärztliche Befund ist bei Anträgen auf Überführung in ein Lager mit aufzunehmen. Weitere Angaben über die Behandlung der Kranken. 

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