"II. ZuständigkeitDen Staatspolizei(leit)stellen Reichenberg, Karlsbad und Troppau obliegt die Wahrnehmung aller Aufgaben der Geheimen Staatspolizei in ihren Bezirken.III. Verhältnis zum Geheimen Staatspolizeiamt Berlin.IV. Verhältnis zu den Behörden der allgemeinen und inneren Verwaltung.V. Angliederung der südlichen und südwestlichen Teile des sudetendeutschen Gebietes an die angrenzenden Staatspolizeistellen.Die Teile sind der Staatspolizeileitstelle Wien und den Staatspolizeistellen Linz und Regensburg zuzugliedern, Führererlaß vom 01.10.1938(RGBl. I S 1331) erwähnt."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "16.10.1938" . "Nicht angeführt (Organisation der Geheimen Staatspolizei in den Sudetendeutschen Gebieten)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Organisation der Geheimen Staatspolizei in den Sudetendeutschen Gebieten)."@deu . .