"Adressat: Kommandanten Konzentrationslager Buchenwald, Sachsenhausen, Mauthausen, Flossenbürg und Frauenkonzentrationslager LichenburgErteilung der Sprecherlaubnis im Konzentrationslager ist wie folgt geregelt.1.) Erlaubnis erteilt Geheimes Staatspolizeiamt bzw. Reichskriminalpolizeiamt2.) Diese geben dem F. SS-Totenkopfverbände/Konzentrationslager die Erteilung der Sprecherlaubnis mit Anschrift des Antragstellers bekannt.3.) Führer SS-Totenkopfverbände/Konzentrationslager wird Antragsteller unter Mitteilung an Kommandant Konzentrationslager benachrichtigen, wann er zur Durchführung der von Geheimem Staatspolizeiamt/RKA erteilten Sprecherlaubnis zu erscheinen hat."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "14.10.1938" . "Durchführung der Sprecherlaubnis in den Konzentrationslagern."@deu . . . . "Durchführung der Sprecherlaubnis in den Konzentrationslagern."@deu . .