Durchführung der Sprecherlaubnis in den Konzentrationslagern.

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-007-074_0591a_jpg an entity of type: Record

Durchführung der Sprecherlaubnis in den Konzentrationslagern. 
Durchführung der Sprecherlaubnis in den Konzentrationslagern. 
14.10.1938 
Art: Fotokopie einer Abschrift 
Adressat: Kommandanten Konzentrationslager Buchenwald, Sachsenhausen, Mauthausen, Flossenbürg und Frauenkonzentrationslager LichenburgErteilung der Sprecherlaubnis im Konzentrationslager ist wie folgt geregelt.1.) Erlaubnis erteilt Geheimes Staatspolizeiamt bzw. Reichskriminalpolizeiamt2.) Diese geben dem F. SS-Totenkopfverbände/Konzentrationslager die Erteilung der Sprecherlaubnis mit Anschrift des Antragstellers bekannt.3.) Führer SS-Totenkopfverbände/Konzentrationslager wird Antragsteller unter Mitteilung an Kommandant Konzentrationslager benachrichtigen, wann er zur Durchführung der von Geheimem Staatspolizeiamt/RKA erteilten Sprecherlaubnis zu erscheinen hat. 

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