Durchführung der Sprecherlaubnis in den Konzentrationslagern.
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-007-074_0591a_jpg an entity of type: Record
Durchführung der Sprecherlaubnis in den Konzentrationslagern.
Durchführung der Sprecherlaubnis in den Konzentrationslagern.
14.10.1938
Art: Fotokopie einer Abschrift
Adressat: Kommandanten Konzentrationslager Buchenwald, Sachsenhausen, Mauthausen, Flossenbürg und Frauenkonzentrationslager LichenburgErteilung der Sprecherlaubnis im Konzentrationslager ist wie folgt geregelt.1.) Erlaubnis erteilt Geheimes Staatspolizeiamt bzw. Reichskriminalpolizeiamt2.) Diese geben dem F. SS-Totenkopfverbände/Konzentrationslager die Erteilung der Sprecherlaubnis mit Anschrift des Antragstellers bekannt.3.) Führer SS-Totenkopfverbände/Konzentrationslager wird Antragsteller unter Mitteilung an Kommandant Konzentrationslager benachrichtigen, wann er zur Durchführung der von Geheimem Staatspolizeiamt/RKA erteilten Sprecherlaubnis zu erscheinen hat.