Bearbeitung von Haftsachen aus dem sudetendeutschen Gebiet.

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-007-074_0584a_jpg an entity of type: RecordSet

05.10.1938 
074/0584a.jpg 
Bearbeitung von Haftsachen aus dem sudetendeutschen Gebiet. 
Art: Fotokopie vom Original 
Ergänzend zu den Richtlinien wird angeordnet, daß die Staatspolizei(leit)stelle, der der Häftling zugeführt wird, die weitere Bearbeitung der betreffenden Haftsachen übernimmt.Die allgemein Schutzhaftbestimmungen werden dahingehend geändert, daß die Frist für die vorläufige Festnahme von 10 Tagen auf 4 Wochen verlängert wird. 

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