"Adressat: alle Staatspolizei(leit)stellen abschriftlich an alle Referate der Abteilungen II und III den Führer der SS-Totenkopfverbände und KonzentrationslagerIm Nachgang zu dem FS-Erlaß vom 21.05.1938NÜ 117488 betr. Entlassungssperre wird ergänzend angeordnet, daß die weiblichen Schutzhäftlinge in die Entlassungssperre nicht einzubeziehen sind."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "16.06.1938" . "Nicht angeführt (Entlassungssperre für weibliche Schutzhäftlinge)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Entlassungssperre für weibliche Schutzhäftlinge)."@deu . .