"Adressat: Landesregierungen (ohne Österreich) für Preußen: die Oberpräs. und der RegierungspräsidentErgänzung zum obigen Erlaß.Die Regelung ist von dem Träger der Kureinrichtung zu treffen. Von einer Regelung durch Polizeiverordnung ist abzusehen.Weitere Angaben hierzu."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "15.06.1938" . "Jüdische Kurgäste in Bädern und Kurorten."@deu . . . . "Jüdische Kurgäste in Bädern und Kurorten."@deu . .