Ausweisung der sowjetrussischen Juden aus dem Reichsgebiet.
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Ausweisung der sowjetrussischen Juden aus dem Reichsgebiet.
Ausweisung der sowjetrussischen Juden aus dem Reichsgebiet.
28.05.1938
Art: Fotokopie einer Abschrift
Adressat: Sämtliche außerpreuß. Landesregierungen, Innenministerien (Ohne Österreich), nachrichtlich sämtliche Staatspolizeileit- und StaatspolizeistellenAnordnung zur Ausweisung und Ausweisungshaft für sowjetrussische Juden aus dem Reichsgebiet. In Ausnahmefällen kann Fremdenpaß oder Namenausweis ausgestellt werden, wenn Juden damit auf legalem Weg zu entfernen sind.