Ausländerpolizeiliche Behandlung rumänischer Juden.
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Ausländerpolizeiliche Behandlung rumänischer Juden.
Ausländerpolizeiliche Behandlung rumänischer Juden.
11.05.1938
Art: Fotokopie vom Original
Adressat: Außerpreuß. Landesregierungen, Innenministerien ohne Österreich, Reichskommissar für das Saarland in Saarbrücken, Preuß. Regierungspräsident, Pol. Präs. in Berlin, nachrichtlich: Oberpräs., Stadtpräs. der Reichshauptstadt Berlin, Geheime Staatspolizei, Geheimes Staatspolizeiamt, sämtliche Staatspolizei(leit)stellenAlle Aufenthaltserlaubnisse sind zu prüfen und so zu befristen, daß 4 Wochen vor Ablauf des rumänischen Passes ablaufen.Bei geringsten Verstößen sind rumänische Juden aus dem Reichsgebiet auszuweisen.