Schutzhaftkartei und Karteikarten über vorläufige Festnahmen.

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09.04.1938 
074/0532a.jpg 
Schutzhaftkartei und Karteikarten über vorläufige Festnahmen. 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: alle Staatspolizei(leit)stellenIn allen Fällen, in denen Schutzhaft beantragt wird, sind die vorgeschriebenen Karteikarten in doppelter Ausfertigung den Schnellberichten beizufügen. Es ist dafür Sorge zu tragen, daß alle vorläufigen Festnahmen nach Zahl und Art des Grundes der Festnahme so erfaßt werden, daß bei erforderlicher Rückfrage sofort entsprechende Auskunft gegeben werden kann. Der Stichtag der Erfassung ist der 01.02.1938. 
Runderl. des Reichsministers der Justiz vom 25.01.1938 - Pol. SV 1 Nr. 70/37-179-g betr. Schutzhaft. 

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