"Adressat: die außerpreußischen Staatspolizei(leit)stellenAusführungsbestimmungen zum Erlaß des Reichsministers der Justiz vom 25.01.1938 I435, Folio 229-231Die Bestimmungen des Reichsministers der Justiz am 01.02.1938 in Kraft getreten.Zur Anordnung der Schutzhaft ist ausschließlich das Geheime Staatspolizeiamt zuständig."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "21.02.1938" . "Nicht angeführt (Schutzhaft)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Schutzhaft)."@deu . .