Vernehmung von Gefangenen der Justiz durch andere Behörden.
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19.01.1938
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Vernehmung von Gefangenen der Justiz durch andere Behörden.
Art: Fotokopie vom Original
Adressat: Reichsminister der Justiz z. Hd. ORR Dr. Huber o. V. i. A.Welche Dienststelle der Geheimen Staatspolizei Vernehmungen durchführt, ist eine innerdienstliche Angelegenheit der Polizei. In der Regel wird die Staatspolizeistelle zuständig sein, die in die Vorgänge eingearbeitet ist. In Fällen, wo die Vernehmung wegen ungenügender Vernehmungsverhältnisse nicht möglich ist, wird der Auftrag unerledigt an die Staatsanwaltschaft zurückgegeben.
Reichsminister der Justiz - Erl. Nr. 1242-III a 4527 - vom 13.05.1937