Ausländerpolizeiliche Maßnahmen der Geheimen Staatspolizei gegen im Rahmen der Durchführungsmaßnahmen des zweiten Vierjahresplanes eingereiste ausländische Arbeiter.

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Ausländerpolizeiliche Maßnahmen der Geheimen Staatspolizei gegen im Rahmen der Durchführungsmaßnahmen des zweiten Vierjahresplanes eingereiste ausländische Arbeiter. 
Ausländerpolizeiliche Maßnahmen der Geheimen Staatspolizei gegen im Rahmen der Durchführungsmaßnahmen des zweiten Vierjahresplanes eingereiste ausländische Arbeiter. 
13.01.1938 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: alle Staatspolizei(leit)stellen, Grenzinspekteure I, II und IIIDie Staatspolizeileit- und Staatspolizeistellen haben in allen Fällen, in denen auf ihre Veranlassung die Reichsverweisung oder die Entlassung eines ausländischen Arbeiters, der im Vollzuge der Durchführungsmaßnahmen des 2. Vierjahresplanes in das Reichsgebiet eingereist ist, erfolgt, unmittelbar dem Reichsführer-SS, z. Hd. SS-Oberf. Greifelt, Berlin, zu berichten. Es wird gebeten um Mitteilung unter Angabe des Namens, Personalien, Beschäftigungsort und Grund für die staatspolizeiliche Maßnahme. 

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