Maßnahmen gegen den unerlaubten Grenzübertritt von Ausländern.
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18.11.1937
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Maßnahmen gegen den unerlaubten Grenzübertritt von Ausländern.
des Ausweisungsverfahrens in polizeiliche Verwahrung zu nehmen und in ein Konzentrationslager einzuweisen. Von der Zurückschiebung ist Gebrauch zu machen.