. . . "Anordnung von Polizeiaufsicht gemäß § 38 RStGB."@de . "074/0462a.jpg" . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@de . . "Adressat: die Regierungspräsidenten in Preußen pp.Einsetzung des Regierungspräsidenten (Kreishauptmannschaften) als höhere Landespolizeibehörde im Sinne des § 38 einheitlich im ganzen Reich.Die genannten Behörden haben von ihrer Entscheidung der zuständigen Kripo- oder Staatspolizei(leit)stelle Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.Der Reichsminister der Justiz wurde unterrichtet."@de . . . . "25.10.1937" . . .