"Adressat: die Regierungspräsidenten in Preußen pp.Einsetzung des Regierungspräsidenten (Kreishauptmannschaften) als höhere Landespolizeibehörde im Sinne des § 38 einheitlich im ganzen Reich.Die genannten Behörden haben von ihrer Entscheidung der zuständigen Kripo- oder Staatspolizei(leit)stelle Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.Der Reichsminister der Justiz wurde unterrichtet."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "25.10.1937" . "Anordnung von Polizeiaufsicht gemäß § 38 RStGB."@deu . . . . "Anordnung von Polizeiaufsicht gemäß § 38 RStGB."@deu . .