Anordnung von Polizeiaufsicht gemäß § 38 RStGB.
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-006-074_0462a_jpg an entity of type: Record
Anordnung von Polizeiaufsicht gemäß § 38 RStGB.
Anordnung von Polizeiaufsicht gemäß § 38 RStGB.
25.10.1937
Art: Fotokopie einer Abschrift
Adressat: die Regierungspräsidenten in Preußen pp.Einsetzung des Regierungspräsidenten (Kreishauptmannschaften) als höhere Landespolizeibehörde im Sinne des § 38 einheitlich im ganzen Reich.Die genannten Behörden haben von ihrer Entscheidung der zuständigen Kripo- oder Staatspolizei(leit)stelle Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.Der Reichsminister der Justiz wurde unterrichtet.