Anordnung von Polizeiaufsicht gemäß § 38 RStGB.
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25.10.1937
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Anordnung von Polizeiaufsicht gemäß § 38 RStGB.
Art: Fotokopie einer Abschrift
Adressat: die Regierungspräsidenten in Preußen pp.Einsetzung des Regierungspräsidenten (Kreishauptmannschaften) als höhere Landespolizeibehörde im Sinne des § 38 einheitlich im ganzen Reich.Die genannten Behörden haben von ihrer Entscheidung der zuständigen Kripo- oder Staatspolizei(leit)stelle Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.Der Reichsminister der Justiz wurde unterrichtet.