"Adressat: alle Staatspolizei(leit)stellen1. Wenn ein Bibelforscher freigesprochen oder die Freiheitsstrafe durch Untersuchungshaft für verbüßt erklärt wird, hat eine Inschutzhaftnahme auf Grund des Rd-Erl. vom 22.04.1937 - II B2/326/37 S - im Gerichtssaal selbst zu unterbleiben.2. Wird über die bevorstehende Entlassung aus der Strafhaft Mitteilung gemacht, ist umgehend Entscheidung über staatspolitische Maßnahmen einzuholen, damit Überführung in ein Konzentrationslager unmittelbar an die Strafverbüßung erfolgen kann."@deu . "Art: Vervielfältigung"@deu . "05.08.1937" . "Schutzhaft gegen Bibelforscher."@deu . . . . "Schutzhaft gegen Bibelforscher."@deu . .