Schutzhaft gegen zurückkehrende Fremdenlegionäre
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Schutzhaft gegen zurückkehrende Fremdenlegionäre
Schutzhaft gegen zurückkehrende Fremdenlegionäre
21.07.1937
Art: Fotokopie vom Original
Die polizeiliche Vernehmung usw. muß nach Möglichkeit sofort durchgeführt werden. Die Festnahme ist lediglich als behördliche Beaufsichtigung einer geordneten Eingliederung der zurückkehrenden Fremdenlegionäre gedacht. Es soll nicht der Eindruck einer Verhaftung eines Verbrechers entstehen.